Rechtsprechung
BGH, 16.09.1966 - VIII ZR 127/65 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch eines Verpächters gegen den Pächter auf Herausgabe und Räumung der Pachtsache - Fristlose Kündigung eines Pachtvertrags - Verstoß des Pächters einer Gaststätte gegen eine Bierbezugsverpflichtung - Ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 14.06.1966 - VI ZR 279/64
Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem zwischen parkenden …
Auszug aus BGH, 16.09.1966 - VIII ZR 127/65
Dafür, daß ein derartiger Fehler unterlaufen wäre, sind jedoch Anhaltspunkte weder ersichtlich noch von der Revision vorgebracht worden (…vgl. BGH Urt. v. 7. Dezember 1965 - V ZK 123/64 - und vom 14. Juni 1966 - VI ZR 279/64 -). - BVerfG, 03.02.1965 - 2 BvR 166/64
Anspruch auf den gesetzlichen Richter bei Überbesetzung des Spruchkörpers
Auszug aus BGH, 16.09.1966 - VIII ZR 127/65
In der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Februar 1965 (BVerfGE 18, 344) ist klargestellt, daß bei Vorliegen gewisser, von dem Bundesverfassungsgericht näher bezeichneter Umstände eine Überbesetzung in dem hier in Frage stehenden Rahmen unvermeidbar sein kann, daß hierüber das Gerichtspräsidium zu entscheiden hat und daß, wenn dieses die Unvermeidbarkeit der Überbesetzung eines Spruchkörpers bejaht, es grundsätzlich unbedenklich ist, wenn ihm durch den Geschäftsverteilungsplan ein oder allenfalls zwei Mitglieder über die gesetzlich vorgeschriebene Richterzahl hinaus zugeteilt werden. - BGH, 21.12.1960 - VIII ZR 50/60
Auszug aus BGH, 16.09.1966 - VIII ZR 127/65
In Rechtsprechung und Schrifttum ist anerkannt, daß auch über die in den §§ 553, 554 BGB vorgesehenen Möglichkeiten hinaus die fristlose Kündigung eines Miet- oder Pachtverhältnisses durch den Vermieter oder Verpächter aus wichtigem Grunde zulässig sein kann (vgl. die Nachweise in dem Urteil des erkennenden Senats vom 21. Dezember 1960 - VIII ZR 50/60 - LM BGB § 553 Nr. 6). - BGH, 20.10.1959 - VIII ZR 127/58
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 16.09.1966 - VIII ZR 127/65
Zwar können nach § 18 Abs. 1 Nr. 2 GWB, wenn die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen, auch Bierbezugsvereinbarungen durch die Kartellbehörde für unwirksam erklärt werden (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 20. Oktober 1959 - VIII ZR 127/58 - LM GWB § 18 Nr. 1), jedoch ist die Kartellbehörde hier bisher nicht eingeschritten.